Allgemeine Informationen zum Förderstipendium
Hauptvoraussetzungen für die Zuerkennung sind:
- überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung für den/die Studierenden - z.B. Reisekosten für Recherchetätigkeit außerhalb von Wien
- Förderungswürdigkeit der Arbeit. Die Vorentscheidung welche Arbeiten förderungswürdig sind, liegt bei der Stipendienkommission, berücksichtigt werden Kriterien wie z.B.: ein außergewöhnliches Thema
Der Antrag eines Förderungsstipendiums ist an bestimmte Fristen gebunden und kann einmal pro Semester gestellt werden. Welche Voraussetzungen für eine Zuerkennung im Einzelnen nötig sind, wie ein Antrag gestellt wird und wo Sie die Antragsfristen erfahren, können Sie um untenstehenden Merkblatt nachlesen. Genauere Informationen finden Sie im Dokument Detailinformation: weiterführende Informationen hier